Allgemeine Geschäftsbedigungen

# 1 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Durch den/die Teilnehmer*in während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen rechtfertigen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Sollten sich Teilnehmer*innen den Fastenregeln der Gruppe nicht anschließen wollen, können sie aus der Gruppe ausgeschlossen werden. Aus dem Ausschluss ergibt sich keine Rückerstattung der Seminargebühren.
# 2 Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in
Der Rücktritt ist jederzeit per Email möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung kann der/sie Kursteilnehmer*in kostenlos vom Vertrag mit der Veranstalterin zurücktreten. Eine evtl. schon überwiesene Seminargebühr wird von der Veranstalterin zurückerstattet.

Stornierungsbedingungen:
Diese Regelung gilt auch bei Nichterscheinen, Krankheiten und unvorhersehbaren Ereignissen.

Es kann auch ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine E-Mail an die Veranstalterin erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Fastenwoche nicht gerecht wird.
# 3 Rücktritt durch die Veranstalterin
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Die Kursleitung behält sich vor, die Fastenwoche abzusagen, falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der/die Teilnehmer*in spätestens 14 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Sollte die Fastenwoche später abgesagt werden (z.B. wegen Krankheit der Kursleiterin), so kann der/die Kursteilnehmer*in zwischen Rückerstattung der Seminargebühr oder der Umbuchung auf eine andere Veranstaltung wählen. Weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Kursteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

# 4 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme

Bei diesem Angebot handelt es sich um „Fasten für Gesunde“. Es ist also kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Anleitung. Siehe auch Fastenmethode. Interessenten, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, müssen dies bei der Buchung mitteilen und können ggf. nicht am Angebot teilnehmen.

Jede*r Kursteilnehmer*in ist für seinen/ihren Gesundheitszustand und seine/ihre medizinische Versorgung sowie der Fortführung selbst verantwortlich. Er/sie trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Kurses. Das Einverständnis des Hausarztes oder Therapeuten ist bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten, bei Krankheit oder in anderen Zweifelsfällen vorausgesetzt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet die Veranstalterin nicht.
Mit der Bestätigung der AGBs bestätigt der/die Teilnehmer*in, dass er/sie sich für gesund hält und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnimmt.
Vom „Fasten für Gesunde“ sind ausgeschlossen:​
Personen…
Ist ein*e Teilnehmer*in den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner/ihrer Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer*innen bedeuten würde, hat er/sie keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Yoga) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt.
# 5 Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung in der Unterkunft ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Die Veranstalterin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber des Veranstalters wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Kursleitung in Höhe von 2 Mio. €.
Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
# 6 Schlussbestimmungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen Eva Lutz und der/dem jeweiligen Kursteilnehmer*in. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.